Wahlmöglichkeit bei günstigstem Ticket zur Schülerbeförderung

25. Juni 2025: Anspruchsberechtigte können zum Schuljahr 2025/2026 auch das Zuzahlungsmodell zum Deutschlandticket wählen
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Der Landkreis Straubing-Bogen gewährt im Rahmen der Schülerbeförderung Leistungen nach dem Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges und der Verordnung über die Schülerbeförderung.

Die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule das günstigste Ticket. Schülerinnen und Schüler, bei denen das Deutschlandticket nicht das günstigste Ticket für ihren Schulweg ist, haben für das Schuljahr 2025/2026 (September bis Juli) eine Wahlmöglichkeit:

 

·         Sie können vom Landkreis das günstigste Ticket (relationsbezogene Schülermonatskarte) zur Verfügung gestellt bekommen.

·         Oder die Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern) erwerben das Deutschlandticket zunächst auf eigene Kosten und können nach Ablauf des Schuljahres bis spätestens 31. Oktober die Erstattung der Kosten für das günstigste Ticket beim Landkreis beantragen und erhalten. Der Aufpreis zum Deutschlandticket ist von den Betroffenen selbst zu tragen (Zuzahlungsmodell).

Schülerinnen und Schüler (bzw. deren Eltern), die diese Variante in Anspruch nehmen wollen, sollten sich bitte bis spätestens 16.07.2025 unter finanzwesen@landkreis-straubing-bogen.de melden. Eine spätere Meldung kann gegebenenfalls dazu führen, dass das Zuzahlungsmodell erst ab Oktober genutzt werden kann.