Landratsämter informieren Grundstückseigentümer über Haftungsfreistellungen im Überschwemmungsgebiet
Seit mehreren Monaten befanden sich die Landratsämter Straubing-Bogen und Deggendorf mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und der Versicherungswirtschaft wegen der sogenannten Haftungsfreistellung in guten und konstruktiven Gesprächen.
Diese Haftungsfreistellung wurde seitens der Landratsämter für Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten zur besonderen Sensibilisierung der Bauherren in Bezug auf die dort herrschende Hochwassergefahrenlage verlangt. Nach Gesprächen der beteiligten Stellen hat sich die Haftungsfreistellung jedoch - in dieser allgemein formulierten Form - als rechtlich unwirksam erwiesen. Für die beteiligten Landratsämter war somit klar, dass diese für neue Baumaßnahmen in Überschwemmungsgebieten nicht verlangt werden.
In einem weiteren Schritt wurde nun der Umgang mit den bereits erteilten Haftungsfreistellungen zu klären versucht. Hierzu haben die Landratsämter Straubing-Bogen und Deggendorf mit Unterstützung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz mehrere Gespräche mit Versicherern in Bayern geführt.
Es hat sich gezeigt, dass diese Freistellung der jeweiligen Versicherung oftmals vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt wurde. Dies könnte sich möglicherweise auf den Versicherungsschutz auswirken. Um genau das zu verhindern wurde versucht eine Pilotvereinbarung zu formulieren, die man auf alle Versicherer übertragen könnte.
Da sich dieser Weg letztendlich als zu zeitaufwändig herausgestellt hat, wurden nun doch – im Sinne einer zeitnahen Klärung -, die betroffenen Grundstückseigentümer direkt angeschrieben.
In diesem Schreiben erklärt der Freistaat Bayern, vertreten durch die Landratsämter Deggendorf und Straubing-Bogen, aufgrund Unwirksamkeit nicht von den ihnen gegenüber erklärten Haftungsfreistellungen Gebrauch zu machen.
Dieses Schreiben können die Grundstückseigentümer nun ihrer Versicherung geben und sich ihren Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen.
Bei Rückfragen stehen die zuständigen Mitarbeiter der Landratsämter gerne zur Verfügung.