Vereinspauschale 2026

30. Januar 2026: Antragsstellung ausschließlich per PDF-Formular möglich
Website Meldung Landratsamt

Auch für das Kalenderjahr 2026 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BSV Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2026 Montag, der 02. März 2026.

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 02.03.2026 ist nicht möglich!

Für das Verfahren 2026 ist die Antragsstellung auf Gewährung der Vereinspauschale nicht über den zentral entwickelten Online-Antrag möglich. Aufgrund technischer Probleme steht das digitale Verfahren in diesem Jahr leider nicht zur Verfügung. Ebenso kann das im Jahr 2023 eingeführte zentrale Online-Verfahren über die Bayern-ID nicht genutzt werden.

Die Antragstellung hat daher ausschließlich mittels des PDF-Antragsformulars zu erfolgen. Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Originalformular ist postalisch beim Landratsamt Straubing-Bogen einzureichen.

Das Antragsformular für die Vereinspauschale finden Sie unter der Rubrik „Sport im Landkreis“ auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis).

Auskunft hierzu erteilt Frau Ebner, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-217, E-Mail: vereinspauschale@landkreis-straubing-bogen.de.