Vereinspauschale 2026 jetzt beantragen

09. Januar 2026: Stichtag ist der 2. März 2026
Website Meldung Landratsamt

Auch für das Kalenderjahr 2026 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. (BLSV), des Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes Bayern e. V. (BSV Bayern), des Bayerischen Sportschützenbundes e. V. (BSSB) oder des Oberpfälzer Schützenbundes e. V. (OSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor.

Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2026 Montag, der 02. März 2026.

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, d. h. alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 02.03.2026 ist nicht möglich!

Für das Verfahren 2026 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung. Allerdings wird dieser aktuell noch überarbeitet. Der vereinfachte neu entwickelte Online-Antrag steht Ihnen in Kürze zur Verfügung. Eine Antragsstellung mit dem im Jahr 2023 eingeführten zentralen Online-Verfahren mittels der Bayern-ID wird künftig jedoch nicht mehr möglich sein.

Mehr Informationen und das Antragsformular für den postalischen Versand finden Sie unter der Rubrik „Sport im Landkreis“ auf der Homepage des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis).

Die vollständigen Antragsunterlagen können online oder auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.

Auskunft hierzu erteilt Frau Ebner, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-217, E-Mail: vereinspauschale@landkreis-straubing-bogen.de.