Vogelgrippevirus bei Schwänen im Landkreis nachgewiesen, zudem breitet sich die Newcastle-Krankheit in Bayern aus
Derzeit sind die Geflügelhaltungen im Landkreis Straubing-Bogen gleich von zwei Tierseuchen bedroht: Am heutigen Montag, 16. März, wurde bei sechs tot aufgefundenen Schwänen im Bereich Aholfing das Vogelgrippevirus H5 N1 nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schätzt das Risiko von HPAIV H5-Einträgen (Geflügelpest/Vogelgrippe) in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln in ganz Deutschland weiterhin als hoch ein.
Zudem sind nach 30 Jahren ohne Ausbrüche im Februar 2026 erstmals wieder mehrere Fälle der Newcastle-Krankheit ((Newcastle Disease, ND) bei Geflügelbeständen in Deutschland festgestellt worden. Betroffen sind aktuell große Hühner-, Puten- und Masthühnerbestände ebenso wie kleinere Hobbyhaltungen in Brandenburg und Bayern. Auch im Landkreis Straubing-Bogen musste in der vergangenen Woche bereits ein Verdacht auf ND in einem großen Legehennenbestand abgeklärt werden, der sich glücklicherweise jedoch nicht bestätigte.
„Deutschland hat bereits eine sehr harte Geflügelpest-Saison hinter sich und nun bedroht eine weitere Seuche unsere Geflügelbestände. Das gleichzeitige Auftreten der Newcastle-Krankheit und der Vogelgrippe ist sehr besorgniserregend und versetzt uns als Veterinäramt erneut in Alarmbereitschaft“, so Martin Sansoni, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Straubing-Bogen.
Die Newcastle-Krankheit ist anzeigepflichtig und bekämpfungspflichtig. „Die Fälle in Brandenburg und Bayern haben bereits gezeigt, wie erheblich die Verluste bei einem Ausbruch in einem Geflügelbestand sein können. Grundsätzlich gilt: Kommt es zu einem Ausbruch, so müssen zum Schutz anderer Bestände sämtliche Tiere des betroffenen Betriebes getötet werden“, erläutert Sansoni.
Für alle Halter von Hühnern und Puten besteht eine gesetzliche Impfpflicht – unabhängig von der Bestandsgröße. „Auch Hobbyhaltungen ab dem ersten Tier unterliegen dieser gesetzlichen Impfpflicht. In diesem Zusammenhang werden Geflügelhalter dringend aufgefordert, die für alle Bestandsgrößen vorgeschriebenen Impfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- und Putenbeständen zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen“, macht Sansoni eindringlich deutlich.
Neben der Impfung empfiehlt das Veterinäramt zusätzlich die bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen in jeder Geflügelhaltung kritisch zu überprüfen und möglichst zu optimieren. Ziel ist es, das Risiko eines Eintrags oder einer Weiterverbreitung des Virus zu minimieren. Besondere Aufmerksamkeit sollte dabei der Kontrolle von Personenkontakten, dem Austausch von Gegenständen zwischen verschiedenen Geflügelhaltungen und der Schadnagerbekämpfung gelten. Der Kontakt zu Wildvögeln sollte grundsätzlich so gut wie möglich vermieden werden.
Die Newcastle-Krankheit wird wegen ähnlicher Krankheitsbilder auch als „atypische Geflügelpest" bezeichnet. Die typischen Symptome sind Atemprobleme, Durchfall, verminderte Legeleistung, Appetitlosigkeit sowie nervöse Störungen wie Zittern oder Lähmungen. Eine Verwechslung mit der Vogelgrippe (Geflügelpest) ist häufig. Eine Infektion des Menschen ist sehr selten und in der Regel auf eine lokale Bindehautentzündung begrenzt.
Die allgemeine Wachsamkeit bleibt ein zentraler Pfeiler des Schutzes: „Auch in Newcastle-geimpften Beständen sollte bei unklaren Todesfällen oder plötzlichen Leistungseinbrüchen neben der Laboruntersuchung auf Geflügelpestviren die Untersuchung auf das Virus der Newcastle-Krankheit veranlasst werden. Eine frühzeitige Diagnose ist entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell zu erkennen und wirksam einzudämmen“, bittet das Veterinäramt.