Online-Termine und Online-Dienste

In folgenden Fachbereichen ist eine Online-Terminvereinbarung möglich. Über einen Klick auf die untenstehenden Bilder gelangen Sie zur Terminauswahl.

Hier haben Sie Zugriff auf die verschiedenen Online-Dienste der entsprechenden Abteilungen.

Bereich Verkehrswesen Zulassungsstelle

Wählen Sie den benötigen Bereich sowie den betreffenden Antrag aus. Bitte beachten Sie, dass stets externe Skripte zugelassen sind, um die Antragsstrecken sehen zu können.

Weiterhin wird im Sinne des Datenschutzes für die meisten Antragsstrecken eine Zugang zu der Bayern-ID oder Bund-ID benötigt.

Bereich Verkehrswesen Führerscheinstelle

Wählen Sie den benötigen Bereich sowie den betreffenden Antrag aus. Bitte beachten Sie, dass stets externe Skripte zugelassen sind, um die Antragsstrecken sehen zu können.

Weiterhin wird im Sinne des Datenschutzes für die meisten Antragsstrecken eine Zugang zu der Bayern-ID oder Bund-ID benötigt.

Bereich Asyl und Aufenthalt

Wählen Sie den benötigen Bereich sowie den betreffenden Antrag aus. Bitte beachten Sie, dass stets externe Skripte zugelassen sind, um die Antragsstrecken sehen zu können.

Weiterhin wird im Sinne des Datenschutzes für die meisten Antragsstrecken eine Zugang zu der Bayern-ID oder Bund-ID benötigt.

Bereich Waffenrecht

Wählen Sie den benötigen Bereich sowie den betreffenden Antrag aus. Bitte beachten Sie, dass stets externe Skripte zugelassen sind, um die Antragsstrecken sehen zu können.

Weiterhin wird im Sinne des Datenschutzes für die meisten Antragsstrecken eine Zugang zu der Bayern-ID oder Bund-ID benötigt.

Hinweis:

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen von den in § 6 Abs. 5 WaffG genannten Stellen einzuholen. Die Zuverlässigkeitsprüfung kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Wir bitten in der Zwischenzeit von Anfragen abzusehen. Der Antragsteller erhält automatisch eine Antwort, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist.

 

Hinweis:

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen von den in § 6 Abs. 5 WaffG genannten Stellen einzuholen. Die Zuverlässigkeitsprüfung kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Wir bitten in der Zwischenzeit von Anfragen abzusehen. Der Antragsteller erhält automatisch eine Antwort, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist.

 

Hinweis:

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen von den in § 6 Abs. 5 WaffG genannten Stellen einzuholen. Die Zuverlässigkeitsprüfung kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Wir bitten in der Zwischenzeit von Anfragen abzusehen. Der Antragsteller erhält automatisch eine Antwort, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist.

 

Hinweis:

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen von den in § 6 Abs. 5 WaffG genannten Stellen einzuholen. Die Zuverlässigkeitsprüfung kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Wir bitten in der Zwischenzeit von Anfragen abzusehen. Der Antragsteller erhält automatisch eine Antwort, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist.

 

Hinweis:

Eine Erlaubnis setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und persönliche Eignung (§ 6 WaffG) besitzt. Die zuständige Behörde hat im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung Erkundigungen von den in § 6 Abs. 5 WaffG genannten Stellen einzuholen. Die Zuverlässigkeitsprüfung kann bis zu drei Monaten in Anspruch nehmen. Wir bitten in der Zwischenzeit von Anfragen abzusehen. Der Antragsteller erhält automatisch eine Antwort, sobald die Zuverlässigkeitsprüfung abgeschlossen ist.

 

Antrag auf Erteilung / Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertretungserlaubnis

Bereich Gesundheitswesen

Wählen Sie den benötigen Bereich sowie den betreffenden Antrag aus. Bitte beachten Sie, dass stets externe Skripte zugelassen sind, um die Antragsstrecken sehen zu können.

Weiterhin wird im Sinne des Datenschutzes für die meisten Antragsstrecken eine Zugang zu der Bayern-ID oder Bund-ID benötigt.

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