13. Was passiert, wenn ich einfach nicht zu meiner Verhandlung gehe?

  • Das sollte man auf keinen Fall machen. Wenn das Gericht feststellt, dass ein Angeklagter nicht gekommen ist, wird meist versucht, ihn sofort von der Polizei vorführen zu lassen. Gelingt dies nicht, oder hat der Richter an dem Tag keine Zeit mehr, kann der Richter einen neuen Termin bestimmen, zu dem der Angeklagte dann von der Polzei vorgeführt wird. Dazu holt die Polizei den Betroffenen in der Regel schon am Vorabend zu Hause ab, so dass der Betroffene eine Nacht bei der Polizie verbringen muss. Schlimmstenfalls ergeht Haftbefehl gemäß §230 StPO. Der Betroffene würde dann verhaftet und müsste ins Gefängnis bis die Richterin Zeit hat den Fall zu verhandeln. Dies  kann dann auch schon einmal vier Wochen dauern.

     

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