Ukraine-Hilfe

Sehr geehrte Damen und Herren,

alle wichtigen Informationen und Antworten zu vielen Fragen finden Sie auch auf der bayernweiten Seite www.ukraine-hilfe.bayern.de. Auf dieser Seite können auch Hilfsangebote unterschiedlichster Art gemeldet werden. Die entsprechenden Angebote werden von dort an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden verteilt.

Informationen in ukrainischer Sprache/Інформація українською мовою gibt es unter: www.germany4ukraine.de/hilfeportal-uawww.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html und www.zusammengegencorona.de/information-for-ukrainian-refugees

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege außerdem ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet: Telefon 089/5449-7199 (Montag-Freitag 8-20 Uhr, Samstag-Sonntag 10-14 Uhr), welches auch per E-Mail erreichbar ist: Ukraine-hotline@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de. Hier können sich insbesondere all diejenigen melden, die in Bayern leben und in großer Sorge um ihre Verwandten oder Freunde in der Ukraine sind. 

Hilfsangebote können auch über die E-Mail-Adresse hilfe-ukraine@landkreis-straubing-bogen.de gemeldet werden. Außerdem steht auch die Telefonnummer 09421/973-930 (zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes und zusätzlich am Dienstag- und Mittwochnachmittag) zur Verfügung.

Wichtige Fragen und Antworten, sowie Formulare, finden Sie auf dieser Seite weiter unten.

Wohnungsangebote melden Sie bitte direkt über den Direktlink:

Unterkunftsangebot für Kriegsflüchtlinge

Informationen auf ukrainisch/Інформація українською мовою


Wichtige Fragen und Antworten

Derzeit sind beim Ausländeramt rund 700 Flüchtlinge aus der Ukraine gemeldet. 

Die Schutzsuchenden aus der Ukraine erhalten i.d.R. ein befristetes Aufenthaltsrecht für zunächst ein Jahr. Mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG wird die Erwerbstätigkeit erlaubt.

Die Betroffenen sind leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und erhalten auf Antrag Leistungen zum Lebensunterhalt, sowie Krankenfürsorge.

Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände können sich die Betroffenen direkt in ärztliche Behandlung begeben. Die behandelnden Ärzte bzw. Krankenhäuser fordern dann eine Kostenübernahmeerklärung bzw. einen Krankenbehandlungsschein direkt beim Landratsamt an. Das Verfahren ist den Arztpraxen bzw. Krankenhäusern meistens bereits bekannt.

Um die o.g. Sachbearbeitung vorbereiten und planen zu können, werden entsprechende Informationen und Unterlagen benötigt.

Die Betroffenen bzw. deren Unterstützer sollten also unbedingt - bevorzugt per E-Mail (auslaenderamt@landkreis-straubing-bogen.de) - vorab dem Landratsamt folgende Daten übermitteln:

·         aktuelle Unterkunftsadresse

·         Zeitpunkt des Einzugs

·         vollständiger Name, Geburtsdatum, der aufgenommenen Personen

·         nach Möglichkeit: Pass-, Ausweiskopie

·         Kontaktinformationen (Telefon, E-Mail)

Wir werden dann auf die Betroffenen bzw. deren Unterstützter zukommen, Termine vereinbaren und ggf. Anträge zusenden.

Persönliche Vorsprachen sind derzeit nicht bzw. erst nach Aufforderung notwendig. 

Informationen auch in ukrainischer Sprache unter/Інформація українською мовою: 

www.bamf.de/DE/Themen/AsylFluechtlingsschutz/ResettlementRelocation/InformationenEinreiseUkraine/informationen-einreise-ukraine-node.html

Formulare und Informationen zu Anträgen und Leistungen/Форми та інформація про заяви та пільги

Ja, da es denkbar ist, dass auch unbegleitete Minderjährige im Landkreis ankommen, hat das Jugendamt vorsorglich Familien (im Idealfall ukrainischsprachig), die bereit wären, Jugendliche vorübergehend oder auf Dauer bei sich aufzunehmen, gesucht. Aktuell scheint der Bedarf aber gedeckt zu sein.

Entsprechende Adressen und Telefonnummer finden Sie ganz oben auf dieser Seite.

Sach- und Geldspenden können vom Landratsamt nicht organisiert werden. Dazu wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Hilfsorganisationen.

Die in der Ukraine vorherrschende Impfung mit dem Impfstoff Sputnik wird in Deutschland nicht anerkannt. Über eine mögliche notwendige Wartezeit nach Sputnik-Impfungen mit einem anderen Impfstoff lassen sich keine generellen Aussagen treffen.

Dies ist zwar zulässig, aktuell aber nicht nötig. Sollten allerdings öffentliche Hilfen in Anspruch (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt) benötigt werden, ist ein Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – AsyöbLG (kein Asylantrag) erforderlich. Bitte wenden Sie sich dazu an das Sozialamt des Landkreises oder an die zuständige Gemeindeverwaltung des Aufenthaltsortes. Ebenfalls erforderlich ist dafür die Registrierung bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes.

Wenn Sie die Ukraine aufgrund des Krieges verlassen habe und Ihr Heimtier dabei haben, ist folgendes zu tun:

Bitte melden Sie sich nach Ihrer Ankunft zunächst beim Veterinäramt unter vetamt@landkreis-straubing-bogen.de bzw. 09421/973-168. Dort werden die Heimtiere registriert.

Anschließend suchen Sie bitte mit Ihrem Heimtier einen praktizierenden Tierarzt auf, damit Ihr Heimtier dort untersucht, gegen Tollwut geimpft, eventuell gechipped und ein sogenannter EU-Heimtierausweis ausgestellt werden kann. Ob und welche Tierärzte sich in Bayern bereit erklärt haben, diese Maßnahmen kostenfrei durchzuführen, können Sie beim Veterinäramt erfragen. Eine Liste von praktizierenden Tierärzten findet sich ansonsten auch unter www.bltk.de

Mit diesem Verfahren ist eine Quarantäne Ihres Heimtieres in Bayern grundsätzlich nicht notwendig.

Inhaber einer gültigen ukrainischen Fahrerlaubnis dürfen in Deutschland ab Einreisedatum sechs
Monate fahren. Eine Verlängerung wäre um weitere sechs Monate möglich, wenn der Inhaber
nicht länger als insg. 12 Monate in Deutschland bleibt.


Nach Ablauf der Frist ist der Inhaber nicht mehr berechtigt, mit seiner ukrainischen Fahrerlaubnis
in Deutschland zu fahren. Die ukrainische Fahrerlaubnis muss in eine deutsche Fahrerlaubnis
umgetauscht werden. Hierfür muss er aber vorab eine theoretische und praktische
Führerscheinprüfung ablegen.

Ukrainische Studierende und Wissenschaftler/innen können sich zur persönlichen Beratung in deutscher, englischer oder ukrainischer Sprache an die  Koordinationsstelle Ukraine, angesiedelt beim Bayerischen Hochschulzentrum für Mittel-, Ost und Südosteuropa an der Universität Regensburg (BAYHOST) wenden: https://www.uni-regensburg.de/bayhost/ukraine/koordinationsstelle-ukraine/index.html Die Beratung kann zur ersten Orientierung dienen oder zur Beantwortung von Fragen, die nicht auf der Ebene der einzelnen Hochschulen geklärt werden können.