15. Was ist der Unterschied zwischen Jugendgericht, Jugendschöffengericht und Jugendkammer?

  • Der Jugendrichter ist für alle Jugendstrafverfahren zuständig, in denen keine Jugendfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr in Betracht kommt. Ein Jugendrichter alleine darf also nie eine Jugendfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr aussprechen.
  • Das Jugendschöffengericht, also ein Richter und 2 ehrenamtliche Jugendschöffen, ist immer dann zuständig, wenn zum Zeitpunkt der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft auch einen Jugendfreiheitsstrafe von mehr als einem Jahr möglich ist. Zudem ist das Jugendschöffengericht immer dann zuständig, wenn ein Angeklagter unter Bewährung steht oder sich in Haft befindet.
  • Die Jugendkammer setzt sich aus 2 bzw. 3 Richtern und 2 Schöffen zusammen. Sie ist immer dann zuständig, wenn Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren in Betracht kommen. Dies ist aber nur sehr selten, also bei ganz schweren Straftaten, der Fall.

     

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