3. Brauche ich einen Rechtsanwalt?

  • Bei den allermeisten Verfahren wird kein Pflichtverteidiger durch das Gericht gestellt. Deshalb stellt sich die Frage ob man einen Anwalt will. Viele fühlen sich mit Anwalt sicherer. Auch bei komplizierten Sachverhalten kann das Heranziehen eines Anwalts sinnvoll sein.
  • Gemäß dem Jugendgerichtsgesetz und der Strafprozessordnung ist nur in bestimmten Fällen, z.B. bei sehr schweren Delikten oder wenn sich der/die Jugendliche in Straf- bzw. U-Haft befindet, ein Verteidiger vorgeschrieben. In diesen Fällen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger und übernimmt erst einmal die Kosten dafür. Man kann sich seinen Pflichtverteidiger aussuchen. Sollte ein Freispruch erfolgen, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Andernfalls ist es wahrscheinlich, dass der/die Jugendliche die Kosten für den Verteidiger zurückerstatten muss sobald er über ein eigenes Einkommen verfügt.  
  • Natürlich kostet der Rechtsanwalt Geld, und in der Regel muss man diese Kosten auch selbst tragen (Ausnahme: Freispruch). Auch eine Rechtsschutzversicherung kommt meist nicht für die Kosten des Anwalts auf, da vorsätzliches Handeln fast immer von den Versicherungsleistungen ausgeschlossen ist (fahrlässige Taten können hier eine Ausnahme sein).
  • Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich ein Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe zu führen. Danach fällt ihnen die Entscheidung unter Umständen etwas leichter.

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