Adoptionsvermittlung

Eine Adoption, d.h. eine Annahme als Kind, erfolgt nur dann, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zwischen den annehmenden Personen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.

Mit der Adoption erlöschen alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten sowie den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.

Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes. Aufgrund dieses Umstandes bedarf ein Adoptionsverfahren einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fachlich fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der abgebenden Mutter/Eltern und der Adoptiveltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes.

Die Adoptionsvermittlung muss über das zuständige Jugendamt erfolgen.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Lisa Götz-Irrgang
09421/973-395 464 404
Lisa Götz-Irrgang
Zimmer: 404
Telefon: 09421/973-395
Fax: 464
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Adoptionsvermittlung
Veronika Himmelstoß
09421/973-206 464 404
Veronika Himmelstoß
Zimmer: 404
Telefon: 09421/973-206
Fax: 464
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Adoptionsvermittlung

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr