Adoptionsvermittlung
Eine Adoption, d.h. eine Annahme als Kind, erfolgt nur dann, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zwischen den annehmenden Personen und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Mit der Adoption erlöschen alle bis dahin bestehenden Verwandtschaftsverhältnisse des Kindes zu seinen bisherigen Verwandten sowie den sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten.
Das Kind erlangt die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes. Aufgrund dieses Umstandes bedarf ein Adoptionsverfahren einer sowohl rechtlich als auch pädagogisch fachlich fundierten, intensiven und vertrauensvollen Begleitung der abgebenden Mutter/Eltern und der Adoptiveltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes.
Die Adoptionsvermittlung muss über das zuständige Jugendamt erfolgen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Lisa
Götz-Irrgang
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09421/973-395 | 464 | 404 | goetz-irrgang.lisa@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Adoptionsvermittlung
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Veronika
Himmelstoß
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09421/973-206 | 464 | 404 | Himmelstoss.Veronika@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Adoptionsvermittlung
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Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr