Beistandschaft

Beistandschaft:

Der alleinsorgeberechtigte Elternteil bzw. der mitsorgeberechtigte Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet, kann beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Der hierzu erforderliche Antrag ist beim Jugendamt erhältlich bzw. kann beim Jugendamt zur Niederschrift gegeben werden. Die möglichen Wirkungskreise sind:

Feststellung der Vaterschaft:

Das Jugendamt veranlasst die notwendigen Schritte bzw. die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung, wenn die Vaterschaft nicht freiwillig anerkannt wird.

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen:

Das Jugendamt überprüft anhand des Einkommens des Unterhaltspflichtigen die Höhe des Unterhaltsanspruchs und kümmert sich darum, dass dieser Anspruch in einer Urkunde oder gerichtlich tituliert wird. Sollte der Unterhalt nicht regelmäßig und/oder in voller Höhe gezahlt werden, veranlasst das Jugendamt die entsprechenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Lohnpfändung, Pfändung durch den Gerichtsvollzieher).

Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge für Ihr Kind in keinster Weise eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beendet werden.

Tipp: Bevor Sie eine Beistandschaft beantragen empfiehlt sich in jedem Falle eine vorherige Beratung durch das Jugendamt.

Ansprechpartner

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Katharina Bast
09421/973-478 117 122
Katharina Bast
Zimmer: 122
Telefon: 09421/973-478
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Sachbearbeitung: Beistandschaft
Marie-Luise Berngehrer
09421/973-250 117 122
Marie-Luise Berngehrer
Zimmer: 122
Telefon: 09421/973-250
Fax: 117
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Sachbearbeitung: Beistandschaft
Denise Galler
09421/973-248 117 122
Denise Galler
Zimmer: 122
Telefon: 09421/973-248
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Sachbearbeitung: Beistandschaft
Claudia Greschl
09421/973-285 117 124
Claudia Greschl
Zimmer: 124
Telefon: 09421/973-285
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Petra Heigl
09421/973-384 117 123
Petra Heigl
Zimmer: 123
Telefon: 09421/973-384
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Karin Schopf
09421/973-385 117 123
Karin Schopf
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Lisa Schuhbauer
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Telefon: 09421/973-539
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Christine Steinberger
09421/973-296 117 124
Christine Steinberger
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Rotes Haus

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