Berichtigung der Kfz-Papiere wegen Namensänderung
- geänderter Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Das Fahrzeug muss außerdem eine gültige Hauptuntersuchung haben!
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit