Beurkundungen

Die Urkundspersonen im Amt für Jugend und Familie sind befugt, Beurkundungen im Rahmen des §59 Abs.1 SGB VIII kostenfrei vorzunehmen. Dabei handelt es sich vorwiegend um:

  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung (incl. "Scheinväter" bei Ehelichkeitsvermutungen)
  • Unterhaltsverpflichtungen (Erstfestsetzung oder Abänderung)
  • Erklärungen über das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Die bei einem Jugendamt vorgenommenen Beurkundungen sind kostenfrei. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das nächstgelegene Jugendamt zur Beurkundung aufzusuchen.

Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitte immer mit der Urkundsstelle vorab telefonisch einen Termin vereinbaren!

Gültiger Personalausweis oder Reisepass, evtl. Schreiben der Gegenseite, welche Beurkundung verlangt wird und, falls vorhanden, den abzuändernden Unterhaltstitel.

Ansprechpartner

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Marie-Luise Berngehrer
09421/973-250 117 122
Marie-Luise Berngehrer
Zimmer: 122
Telefon: 09421/973-250
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Beurkundungen
Petra Heigl
09421/973-384 117 123
Petra Heigl
Zimmer: 123
Telefon: 09421/973-384
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Beurkundungen
Karin Schopf
09421/973-385 117 123
Karin Schopf
Zimmer: 123
Telefon: 09421/973-385
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Beurkundungen

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rotes Haus

AdresseRotes Haus
Äußere Passauer Str. 69 A
94315   Straubing