Beurkundungen
Die Urkundspersonen im Amt für Jugend und Familie sind befugt, Beurkundungen im Rahmen des §59 Abs.1 SGB VIII kostenfrei vorzunehmen. Dabei handelt es sich vorwiegend um:
- Vaterschaftsanerkennungen
- Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung (incl. "Scheinväter" bei Ehelichkeitsvermutungen)
- Unterhaltsverpflichtungen (Erstfestsetzung oder Abänderung)
- Erklärungen über das gemeinsame Sorgerecht nicht verheirateter Eltern
Die bei einem Jugendamt vorgenommenen Beurkundungen sind kostenfrei. Die Beteiligten haben die Möglichkeit, das nächstgelegene Jugendamt zur Beurkundung aufzusuchen.
Zur Vermeidung von längeren Wartezeiten bitte immer mit der Urkundsstelle vorab telefonisch einen Termin vereinbaren!
Gültiger Personalausweis oder Reisepass, evtl. Schreiben der Gegenseite, welche Beurkundung verlangt wird und, falls vorhanden, den abzuändernden Unterhaltstitel.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|---|
Jana
Bartusel
|
09421/973-248 | 117 | 122 | Bartusel.jana@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Beurkundungen
|
||||||
Marie-Luise
Berngehrer
|
09421/973-250 | 117 | 122 | Berngehrer.Marie-Luise@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Beurkundungen
|
||||||
Petra
Heigl
|
09421/973-384 | 117 | 123 | Heigl.Petra@Landkreis-Straubing-Bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Beurkundungen
|
||||||
Karin
Schopf
|
09421/973-385 | 117 | 123 | schopf.karin@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Beurkundungen
|
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr