Bundesweiter Kennzeichenbeibehalt seit 01.01.2015

Seit 01.01.2015 ist der bundesweite Kennzeichenbeibehalt bei Umzug innerhalb der Bundesrepublik möglich!

Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug noch zugelassen ist und sich der eingetragene Halter nicht ändert!
Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels bestehen bleibt!

Dabei sind die Zulassungsbescheinigung Teil II und die Kennzeichenschilder nicht mehr vorzulegen (sofern keine Änderungen vorgenommen werden müssen)!
Zulassungsgebühr: 16,70 €

Die o. a. Gebühren erhöhen sich je nach Sachlage.

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit