Eingliederungshilfe §35a
Das Amt für Jugend und Familie bietet Kindern und Jugendlichen, die seelisch behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind, Unterstützung an. Die seelische Behinderung ist bei den Betroffenen in der Regel bereits von einem Kinder-u. Jugendpsychiater diagnostiziert worden. In Gesprächen zwischen Eltern, den jungen Menschen und dem zuständigen ASD-Mitarbeiter werden die Unterstützungsmöglichkeiten besprochen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Evelyn
Jurgasch
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09421/973-244 | 464 | 410 | Jurgasch.Evelyn@Landkreis-Straubing-Bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Eingliederungshilfe §35a
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Winfried
Meißner
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09421/973-397 | 464 | 410 | Meissner.Winfried@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Eingliederungshilfe §35a
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Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr