Einschulungsscreening durch Fachkräfte der Sozialmedizin

Schuleingangsuntersuchung

Bei der Schuleingangsuntersuchung werden Gesundheits- und Entwicklungsstand eines Kindes hinsichtlich des Schulbeginns beurteilt. Dabei ist es von besonderer Bedeutung, gesundheitliche oder entwicklungsbezogene Einschränkungen, die für den Schulbesuch von Bedeutung sind, zu erkennen, die Eltern darüber zu beraten und gegebenenfalls notwendige Behandlungen oder Fördermaßnahmen einzuleiten.
Die bis zum Schulbeginn verbleibende Zeit kann für evtl. erforderliche Maßnahmen zur Gesundheits- und Entwicklungsförderung des Kindes genutzt werden.
Die Untersuchung beinhaltet:

  • Erfassung des Impfstatus
  • Seh- und Hörtest
  • Überprüfung der Sprachentwicklung
  • Visuomotorikscreening
  • Gegebenenfalls schulärztliche Untersuchung

Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist seit dem 01.01.2013 nach Art. 12 Abs. 3 des Gesundheitsdienstgesetzes und Art. 80 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht. Sie beinhaltet auch die Vorlage des Impfbuches und des gelben Vorsorgeuntersuchungsheftes des Kindes.

 

Information für die Eltern  

Schulpflichtige Kinder sind alle Kinder, die im Geburtszeitraum 01.10. – 30.09. sechs Jahre alt werden.

Zurückgestellte Kinder sind alle Kinder, die im letzten Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden.

Vorzeitige Kinder sind alle Kinder, die nach dem 30.09. sechs Jahre alt werden und auf Antrag der Eltern eingeschult werden sollen.

Der Schule muss eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung vorgelegt werden.

Die Schuleingangsuntersuchung wird im Kindergarten von den sozialmedizinischen Assistentinnen durchgeführt.

Jedes Kind hat einen eigenen Termin. Um Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um pünktliches Erscheinen. Bei Terminänderungen oder Krankheit am Untersuchungstag wird um rechtzeitige Information des Kindergartens gebeten.

Folgende Unterlagen sind zur Untersuchung mitzubringen:

  • Impfbuch
  • gelbes Vorsorgeuntersuchungsheft: Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 ist nach Art. 12 Abs. 3 GDG seit Mai 2008 in Bayern für alle Kinder gesetzlich verpflichtend.

Eltern, die ihr Kind vom Schulbesuch zurückstellen lassen möchten, sollten mit der Schule Kontakt aufnehmen. Entscheidungen hierüber werden nur vom Schulleiter getroffen.

 

Keine

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Dr. Reif
0 94 21/ 973-360 411 340
Dr. Reif
Zimmer: 340
Telefon: 0 94 21/ 973-360
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Diana Janker
09421/973-350 411 334
Diana Janker
Zimmer: 334
Telefon: 09421/973-350
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Inna Jansky
09421/973-231 411 349
Inna Jansky
Zimmer: 349
Telefon: 09421/973-231
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Sabine Schöpf
09421/973-365 411 349
Sabine Schöpf
Zimmer: 349
Telefon: 09421/973-365
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Sabine Siegmund
09421/973-351 411 334
Sabine Siegmund
Zimmer: 334
Telefon: 09421/973-351
Fax: 411
Funktionen dieser Person
Lisa Wagner
09421/973-486 411 332
Lisa Wagner
Zimmer: 332
Telefon: 09421/973-486
Fax: 411
Funktionen dieser Person

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr