Erweiterte Zuständigkeit
- Straubing-Bogen,
- Regen,
- Deggendorf,
- Dingolfing-Landau,
- Rottal-Inn,
- Landshut
- Kelheim
- Freyung-Grafenau
und die kreisfreien Städte
- Straubing und
- Passau
haben sich zu einer Kooperation zusammengeschlossen.
Bürger, Versicherungsagenturen und Kfz-Händler können dann ihre Fahrzeuge bei der für sie am günstigsten gelegenen Kfz-Zulassungsbehörde anmelden. Die Fahrzeuge bekommen, egal bei welcher der beteiligten Zulassungsstellen sie zugelassen werden, immer ein Kennzeichen der für den Wohnort/Betriebssitz des Fahrzeughalters zuständigen Zulassungsbehörde.
Somit bleibt auch die Reservierung von Wunschkennzeichen erhalten. Bei der Reservierung von Wunschkennzeichen wird künftig eine PIN-Nummer vergeben. Diese PIN-Nummer ist bei der jeweiligen Zulassungsstelle vorzulegen. Bitte die PIN-Nummer gut merken!
Die Erweiterte Zuständigkeit umfasst die Zulassungsvorgänge
· Zulassung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen,
· Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel,
· Außerbetriebsetzungen und Wiederinbetriebnahmen,
· Änderung der Kennzeichenart (Saisonkennzeichen).
· Halter- und Fahrzeugdatenänderung,
· Zuteilung von Wunschkennzeichen,
· Ausstellung Ersatzschein (ZB I).
Folgende Zulassungsvorgänge sind von der erweiterten Zuständigkeit ausgeschlossen:
· Zuteilung von roten Kennzeichen
· Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
· Ausstellung eines Ersatzbriefes (ZB II)
· Zulassung bei unvollst. ausländischen Fahrzeugpapieren
· Zuteilung eines Historienkennzeichens
· Kennzeichenabstempelung bei Zwangsmaßnahmen
· Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust
· Zuteilung von Wechselkennzeichen
· Vorabzuteilung von Kennzeichen
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit