EU-Badegewässer

Diese Badeweiher wurden auf Grund einer aktuellen EU-Richtlinie sowie der Bayerischen Badegewässerverordnung (BayBadeGewV) vom 15.2.2008 als EU-Badegewässer in unserem Landkreis ausgewiesen.. Die Verordnung dient dem Schutz der Gesundheit und der Umwelt. Für die Überwachung und die Beprobung, welche in der Regel von Ende April bis Mitte September erfolgt, ist die Abteilung Gesundheitswesen des Landratsamtes Straubing-Bogen zuständig. Hier werden Sie über die aktuellen Befundergebnisse, eventuelle Beanstandungen bzw. Verschmutzungen und sonstige Gefährdungsmöglichkeiten informiert.
 
Die Überwachungsergebnisse sind immer nur Momentaufnahmen. Sie erlauben keine Gesamtaussage über die Badegewässerqualität. Bei Grenzwertüberschreitungen erfolgt eine Nachkontrolle durch das Gesundheitsamt. Im Einzelfall kann ein Badeverbot ausgesprochen werden.
Eine Übersicht der ausgewiesenen EU-Badestellen sowie weitere Informationen zu Gefahren beim Baden in Gewässern und Flüssen, zur hygienischen Qualität in bayerischen Badeseen und mehr zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unter  https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/hygiene/wasserhygiene/badeseen/index.htm .
Für Auskünfte bzw. für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Hygienesachbearbeiter während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit gerne zur Verfügung:

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
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Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr