Fahrgastbeförderung / Fahrerlaubnis

- augenärztliches Gutachten
- ärztliches Gutachten
- erweitertes Führungszeugnis (von Gemeinde unmittelbar an Behörde)
      

bei Ersterteilung und ab dem 60. Lebensjahr zusätzlich
       - Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners
       oder wahlweise
       - Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung

Ersterteilung Fahrgastbeförderung: 37,50 Euro
Verlängerung Fahrgastbeförderung: 32,90 Euro

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Richard Gerl
09421 973-124 409 28
Richard Gerl
Zimmer: 28
Telefon: 09421 973-124
Fax: 409
Funktionen dieser Person

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit