Fleisch- und Geflügelfleischhygiene - rechtlicher Vollzug
- Fleischhygienekontrolle
- Fleischhygienebezirkseinteilung
- Fleischhygienegebühren
- BSE-Abrechnung
- Rückstandskontrollplan
- Abrechnung mit Bakteriologischen Untersuchungsstellen
- Materialbeschaffung und Ausgabe an Untersuchungspersonal
- Schlachtung / Sachkundebescheinigung
- Zulassung und Registrierung von Betrieben / Unternehmen
- Anordnungen und Erlaubnisse nach den einschlägigen Rechtsvorschriften
Allgemeine Beschreibung:
Amtliche Untersuchung (Fleischbeschau) vor und nach der Schlachtung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, anderen Paahufern, Pferden, anderen Einhufern und Kaninchen, die als Haustiere gehalten werden und von Haarwild (erlegt) oder Gehegewild, wenn das Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist.
Jeder Teil des Landkreisgebietes ist zur Fleischuntersuchung einschl. der Hygienekontrolle in den Schlachtbetrieben einem amtlichen Tierarzt oder einem amtlichen Fachassistenten (Fleischkontrolleur) zugewiesen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Christian
Piendl
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09421/973-211 | 178 | 317 | Piendl.Christian@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Fleisch- und Geflügelfleischhygiene - rechtlicher Vollzug
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Thomas
Schambeck
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09421/973-318 | 178 | 317 | Schambeck.Thomas@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Fleisch- und Geflügelfleischhygiene - rechtlicher Vollzug
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Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr