gesundheitliche Eignung bei Einstellung in das Beamtenrecht
- Im Beamtenrecht sind amtsärztliche Untersuchungen (ggfs. Gutachten) bei Einstellung in die Beamtenlaufbahn bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erforderlich.
- Der Untersuchungsauftrag wird vom Arbeitgeber/Dienstherren in der Regel direkt an das Gesundheitsamt erteilt. In diesem Fall wird Ihnen vom Gesundheitsamt schriftlich ein Termin für die amtsärztliche Untersuchung mitgeteilt.
- Wird der Untersuchungsauftrag direkt an Sie versandt, vereinbaren Sie bitte persönlich oder telefonisch einen Vorsprachetermin für die amtsärztliche Untersuchung am Gesundheitsamt.
Telefonische Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.: 09421/973-363 Frau Lichtinger
oder
Tel.-Nr.: 09421/973-360 Telefonzentrale
- Personalausweis oder Reisepass
- Schreiben Ihres Arbeitgebers/Dienstherren in dem angegeben ist, dass eine amtsärztliche Untersuchung erforderlich ist.
- Ärztliche Befundberichte bzw. ausführliches Attest (falls eine schwerere Erkrankung vorlag bzw. vorliegt)
Die Kosten für die amtsärztliche Untersuchung werden in der Regel vom Dienstherren/Arbeitgeber übernommen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Reif
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09421/973-360 | 411 | 340 | gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Facharzt f. Öffentl. Gesundheitswesen:
gesundheitliche Eignung bei Einstellung in das Beamtenrecht
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E.
Fischmann
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09421/973-360 | 411 | 346 | gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie:
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Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr