Grundstücksverkehrsgesetz

Die Veräußerung eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks von mehr als 2 ha Größe bedarf einer behördlichen Genehmigung. Diese wird über das Notariat durch Vorlage der Urkunde bei unserem Sachgebiet beantragt.

Unser Sachgebiet prüft aufgrund des Grundstücksverkehrsgesetzes die Genehmigungsfähigkeit der rechtsgeschäftlichen Veräußerungen. Vor der Entscheidung über den Genehmigungsantrag ist die Stellungnahme des Bayer. Bauernverbandes bzw. des Forstamtes erforderlich. Die Entscheidung über die Genehmigung ist binnen eines Monats nach Eingang des Antrags und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde zu treffen.

Landratsamt Straubing-Bogen

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