Häufig gestellte Fragen - FAQ
Sollten Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet werden konnte, können Sie sich jederzeit gerne per mail oder Telefon an die Jugendgerichtshilfe wenden.
- 1. Muss ich unbedingt zur Jugendgerichtshilfe gehen?
- 2. Ich muss tagsüber arbeiten
- 3. Brauche ich einen Rechtsanwalt?
- 4. Bin ich nach dem Verfahren vorbestraft? Muß ich das bei Bewerbungen angeben?
- 5. Erfährt jemand von meiner Straftat (Schule, Arbeitgeber, Nachbarn)?
- 6. Muß ich als Angeklagter die Verfahrenskosten tragen?
- 7. Wie hoch sind eigentlich die Verfahrenskosten?
- 8. Ist die Verhandlung öffentlich?
- 9. Die JGH sitzt im Jugendamt - muß ich ins Heim wenn ich dorthin gehe?
- 10. Mein Kind hat etwas angestellt - ist dies der Beginn einer kriminellen Karriere?
- 11. Kommt es in jedem Fall zu einer Gerichtsverhandlung?
- 12. Warum ist das Jugendgericht zuständig, obwohl ich schon volljährig bin?
- 13. Was passiert, wenn ich einfach nicht zu meiner Verhandlung gehe?
- 14. Gibt es einen Grund nicht zur Verhandlung gehen zu müssen?
- 15. Was ist der Unterschied zwischen Jugendgericht, Jugendschöffengericht und Jugendkammer?
- 16. Was passiert wenn ich gerichtliche Auflagen nicht erfülle?
- 17. Was mache ich, wenn ich mit einem Urteil nicht zufrieden bin?
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Sonja
Janker
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09421/973-757 | 760 | janker.sonja@landkreis-straubing-bogen.de | |||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
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