Heimerziehung / Betreutes Wohnen
Hilfe zur Heimerziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung zum Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Sie soll entsprechend dem Alter und dem Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen oder die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten oder eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Wir bitten um Vorlage der letzten Jahresverdienstbescheinigung.
Die Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.
Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder u. Jugendhilfe - (SGB VIII), Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), Sozialgesetzbuch Zwölf - Sozialhilfe (SGB XII), Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), Zehntes Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Katrin
Panten
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09421/973-293 | 117 | 142 | panten.katrin@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Heimerziehung / Betreutes Wohnen
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Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr