Jugendgerichtshilfe

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) ist ein Beratungs- und Betreuungsangebot für alle 14-20jährigen jungen Menschen aus dem Landkreis Straubing-Bogen, die in Konflikt mit dem Gesetz geraten sind.

Die Jugendgerichtshilfe versucht Hintergründe für die Tat bzw. dass Verhalten des jungen Menschen zu verstehen. Auf dieser Basis kann die Jugendgerichtshilfe dem jungen Menschen Unterstützung anbieten. Zudem versucht die JGH dem Gericht zu vermitteln, wie es zu der Straftat gekommen ist, und welche Maßnahmen des Gerichts als Ahndung erzieherisch sinnvoll erscheinen.

Den rechtlichen Rahmen für das Arbeitsgebiet Jugendgerichtshilfe bilden das SGB VIII und das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Insbesondere erfüllt der Fachdienst Jugendgerichtshilfe die Pflichtaufgabe der Jugendhilfe gem. §§ 1, 2/Abs. 3 Nr. 8, 52 SGB VIII und § 38 JGG.

Ansprechpartner

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Katrin Brandt
09421/973-756 760
Katrin Brandt
Telefon: 09421/973-756
Fax: 760
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Jugendgerichtshilfe
Sonja Janker
09421/973-757 760
Sonja Janker
Telefon: 09421/973-757
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Sachbearbeitung: Jugendgerichtshilfe

Außenstelle Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseAußenstelle Landratsamt Straubing-Bogen
Kolbstr. 5
94315   Straubing