Kurzzeitkennzeichen

Die Zulassung dient zur Überführung oder Probefahrt eines Fahrzeuges.
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab Beantragung längstens 5 Tage gültig.
Für die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens ist es notwendig, dass das betroffene Fahrzeug abgemeldet ist oder
bei zugeteiltem Saisonkennzeichen der Gültigkeitszeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes (Saison) liegt.

Bitte beachten Sie hierzu die Neuregelung zu Kurzzeitkennzeichen ab 01.04.2015!
Unter "Aktuelles" finden Sie notwendige Informationen!

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, bei Firmen Handelsregisterauszug
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung - 7stelliger alphanumerischer Code)
  • Fahrzeugdokumente (evtl. auch in Kopie) 
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht/Sicherheitsprüfungsbericht
  • evtl. Vollmacht

Die Kosten für den oben genannten Zulassungsvorgang sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Anlage 1) - GebOst festgelegt und dieser entsprechend zu entnehmen.

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle. 

Link zurAnlage GebOSt - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit