Namensänderung
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können Vor- und/oder Familiennamen von deutschen Staatsangehörigen durch öffentlich-rechtliche Namensänderung geändert werden.
u.a. Aufenthaltsbescheinigung (Meldeamt Gemeinde), Pass bzw. Personalausweis, ausführliche Begründung
grds. 100.- € bis 200.- €
Landratsamt Straubing-Bogen
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Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr