Neuregelung Kurzzeitkennzeichen ab 01.04.2015
Fahrzeugdokumente (evtl. auch in Kopie) sind vorzulegen!
Das Kurzzeitkennzeichen ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz des Antragstellers) oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen!
Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315
Straubing
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit