Neuregelung Kurzzeitkennzeichen ab 01.04.2015

Ab 01.04.2015 ist die Zuteilung von Kurzeitkennzeichen nur noch für Fahrzeuge mit Betriebserlaubnis und gültiger Hauptuntersuchung/Sicherheitsprüfung möglich!

Fahrzeugdokumente (evtl. auch in Kopie) sind vorzulegen!

Das Kurzzeitkennzeichen ist bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde (Hauptwohnsitz des Antragstellers) oder bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen!

Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-409
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit