Ordnungsrechtlicher Jugendschutz

Der Jugendschutz teilt sich in zwei Bereiche.

Prävention - Hierbei sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- u. Jugendschutzes gemacht werden. Damit sind alle Anstrengungen gemeint, die darauf abzielen, Gefährdungen und Schädigungen frühezeitig zu erkennen und zu verhindern. 

Gesetzlicher Jugendschutz - Mit diesenm Begriff sind jene Maßnahmen gemeint, um mit repressiven Mitteln Gefahren von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit abzuwenden und zwar auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches. Primär geht es dabei um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz die mit Bußgeldern geahndet werden können. Die Rechtsfolgen aus dem Gesetz treffen nur Gewerbetreibende, Veranstalter und sonstige Erwachsene, nicht aber Minderjährige.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Julia Stadler
09421/973-305 117 K 04
Julia Stadler
Zimmer: K 04
Telefon: 09421/973-305
Fax: 117
Funktionen dieser Person

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rotes Haus

AdresseRotes Haus
Äußere Passauer Str. 69 A
94315   Straubing