Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
Der Jugendschutz teilt sich in zwei Bereiche.
Prävention - Hierbei sollen jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- u. Jugendschutzes gemacht werden. Damit sind alle Anstrengungen gemeint, die darauf abzielen, Gefährdungen und Schädigungen frühezeitig zu erkennen und zu verhindern.
Gesetzlicher Jugendschutz - Mit diesenm Begriff sind jene Maßnahmen gemeint, um mit repressiven Mitteln Gefahren von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit abzuwenden und zwar auf der Grundlage des Jugendschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches. Primär geht es dabei um Ordnungswidrigkeitsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz die mit Bußgeldern geahndet werden können. Die Rechtsfolgen aus dem Gesetz treffen nur Gewerbetreibende, Veranstalter und sonstige Erwachsene, nicht aber Minderjährige.
Ansprechpartner
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Julia
Stadler
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09421/973-305 | 117 | K 04 | Stadler.Julia@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Ordnungsrechtlicher Jugendschutz
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Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr