Anmeldung von medizinischen oder nicht medizinischen Heilberufen

Anzeigepflicht der Berufsausübung von Heilpraktikern, gesetzlich geregelten Heilberufen bzw. Personen, die krankenpflegerische Tätigkeiten ausführen

Hierzu ist die Vorlage des Befähigungsnachweises im Original bzw. der beglaubigten Kopie (Beglaubigung nicht älter als 1 Monat) und die Angabe von Tätigkeitsbeginn und -anschrift erforderlich.


Online-Formular "Meldepflicht Heilberufe":

  • Meldung per Email / Online-Formular
  • Anforderung der notwendigen Dokumente seitens GA soweit erforderlich
  • Falls erwünscht Meldebestätigung

Der Beginn Ihrer Tätigkeit ist über das Online-Meldeformular anzuzeigen. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin zur Vorlage Ihrer Originaldokumente. Änderungen oder das Ende Ihrer Tätigkeit ist über das Online-Meldeformular anzuzeigen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.

  • Berufsurkunde bzw. Erlaubnisbescheid im Original oder beglaubigte Kopie (Beglaubigung nicht älter als 1 Monat)
  • Bei Erlaubnisbescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen ab Ausstellungsdatum 01.01.2020 ist keine Vorlage notwendig
  • Nachweis einer angemessenen Berufshaftpflichtversicherung
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz, wenn Sie nach dem 31.12.1970 geboren sind

Keine Kosten.
Falls jedoch eine Meldebestätigung benötigt wird: 18,-- € Bearbeitungsgebühr

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07.45 - 11.30 Uhr / Montag: 13.00 - 15.30 Uhr / Dienstag: 13.00 - 15.30 Uhr, nur KFZ-Zulassung mit Termin / Donnerstag: 13.00 - 16.30 Uhr