Pflichtumtausch Führerschein

Bitte beachten Sie, dass Sie für Anliegen der bei der Führerscheinstelle einen Termin benötigen.

Die Online Terminvereinbarung finden Sie hier.

Alternativ können Termine auch über den Bürgerservice zu den Geschäftszeiten des Landratsamtes unter 09421/973-0 vereinbart werden.

Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die geltenden Fristen. Nach Ablauf des jeweiligen Stichtages verliert das bisherige Führerscheindokument seine Gültigkeit.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind: 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Umtauschfrist
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1.1.1999 ausgestellt worden sind: 

Ausstellungsjahr Umtauschfrist
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Der Pflichtumtausch des Führerscheins sollte postalisch / telefonisch erfolgen. Ein Besuch verbunden mit möglichen Wartezeiten kann dadurch vollständig vermieden werden. Ein persönlicher Termin ist nur auf eigenen Wunsch erforderlich.

So geht der Pflichtumtausch:

Sie rufen unter 09421/973-0 an und bekommen nach einem kurzen Datenabgleich und Klärung möglicher offener Fragen einen Antrag sowie eine Fahrerlaubnisbescheinigung, die 3 Monate gültig ist, zugesandt.
Der Antrag muss ausgefüllt und mit folgenden zusätzlichen Dokumenten zur Behörde geschickt / abgegeben werden:
-       Ausweisdokument in Kopie

-       Alter Führerschein im Original

-       Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre)

Sobald die Dokumente vorliegen wird der neue Führerschein bestellt und - nach Überweisung der Kosten - per Post direkt an den Antragsteller versandt.

Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie Ihre Antragsunterlagen unmittelbar vollständig vorzulegen und von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen.

Für Fragen stehen wir gerne unter 09421/973-0 zur Verfügung.

Folgende Unterlagen benötigen Sie für den Umtausch:

  • Ausweisdokument in Kopie

  • Alter Führerschein im Original

  • Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 2 Jahre)

31,50 € inklusive Direktversand durch die Bundesdruckerei

Sollten Sie eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust ihres Führerscheins abgeben müssen, wird hierfür eine zusätzliche Gebühr von 30,70 € fällig.

Diese eidesstattliche Versicherung kann auch bei einem Notar ihrer Wahl abgelegt und postalisch mit dem Antrag eingereicht werden (Vorlage im Original erforderlich).

Führerscheinstelle

AdresseFührerscheinstelle
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 7:45 – 11:30 Uhr und Montag: 13:00 – 15:30 Uhr Donnerstag: 13:00 – 16:30 Uhr