Fahrgastbeförderung / Fahrerlaubnis

Bitte beachten Sie, dass Sie für Anliegen der bei der Führerscheinstelle einen Termin benötigen.

Die Online Terminvereinbarung finden Sie hier.

Alternativ können Termine auch über den Bürgerservice zu den Geschäftszeiten des Landratsamtes unter 09421/973-0 vereinbart werden.

  • Deutschen Kartenführerschein
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Behördlich erweitertes Führungszeugnis
  • Augenärztliches Gutachten (gem. Nr.2 zur Anlage 6 FeV)
  • Ärztliches Gutachten (gem. Nr. 1 zur Anlage 5 FeV)

Bei einer Ersterteilung / Verlängerung nach Ablauf oder ab 60. Lebensjahr benötigen wir zudem:

  • Reaktionstest (Nr. 2 zur Anlage 5 FeV)

Bei Verlängerungen der Klasse D 

  • Deutschen Kartenführerschein
  • Gültiges Ausweisdokument
  • Behördlich erweitertes Führungszeugnis 
  • Augenärztliches Gutachten (gem. Nr.2 zur Anlage 6 FeV)
  • Ärztliches Gutachten (gem. Nr. 1 zur Anlage 5 FeV)

Bei einer Ersterteilung / Verlängerung nach Ablauf oder ab 50. Lebensjahr benötigen wir zudem:

  • Reaktionstest (Nr. 2 zur Anlage 5 FeV)

Die benötigten Gutachten müssen immer von einem Betriebsmediziner oder Allgemeinmediziner bzw. Augenarzt ausgestellt werden.

Ersterteilung Fahrgastbeförderung: 37,50 Euro
Verlängerung Fahrgastbeförderung: 32,90 Euro

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Fahrerlaubniswesen, Positivbereich
09421/973-921 409
Kontakt
Telefon: 09421/973-921
Fax: 409
Anschrift
94315 Straubing
Funktionen dieser Person

Führerscheinstelle

AdresseFührerscheinstelle
Leutnerstraße 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 7:45 – 11:30 Uhr und Montag: 13:00 – 15:30 Uhr Donnerstag: 13:00 – 16:30 Uhr