Kindertagespflege

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Tagespflege bezeichnet die zeitweilige familienähnlichste Form der Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson. Die Betreuung findet im Regelfall im Haushalt der Tagespflege statt. Der Förderauftrag in der Kindertagespflege umfasst die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Tagespflegeperson. Es können Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren in Form von Tagespflege betreut werden.

 

Informationen für die Personensorgeberechtigten

Die Tagespflegevermittlungsstelle am Landratsamt Straubing-Bogen berät Sie gerne in allen relevanten Fragen bezüglich der Vermittlung einer qualifizierten Kindertagesbetreuung in Tagespflege für Ihr/e Kind/er.

 

Verfahrensablauf

  • Vor Beginn des Tagespflegeverhältnisses ist die unten stehende Buchungsanmeldung mit den erforderlichen Unterlagen (Nachweis oder Einsichtnahme über das Vorsorgeuntersuchungsheft, die kommunale Zusage, eine Datenschutzerklärung und evtl. einen Nachweis über die Personensorge) bei der Tagespflegevermittlungsstelle einzureichen. Bei der Tagespflegeperson ist ein Nachweis in Bezug auf den Masernschutz nach § 20 Abs. 9 IfSG vorzulegen.
  • Im Anschluss daran wird von unserer Seite für die konkrete Buchung des Tagespflegeverhältnisses jeweils eine Vereinbarung zwischen den Personensorgeberechtigten und der Tagespflegevermittlungsstelle (Aufnahmeantrag) sowie der Tagespflegeperson (Pflegevereinbarung) erstellt. In beiden Vereinbarungen werden alle Rahmenbedingungen (z. B. flexible Betreuungstage, Hol –und Bringfahrten) des Tagespflegeverhältnisses schriftlich verankert. Die Vereinbarungen sind jeweils von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben, sofern ein gemeinsames Sorgerecht vorliegt. Ebenso erhalten Sie bei diesem Verfahrensschritt eine Vollmacht für Arztbesuche.
  • Mit Abschluss der Vereinbarungen verpflichten sich die Eltern vor Beginn des Betreuungsverhältnisses, die pädagogisch notwendige Eingewöhnungsphase mit der Tagespflegeperson zu koordinieren und wahrzunehmen. Deshalb ist anzuraten, den Bedarf nach einem Tagespflegeplatz frühzeitig anzumelden.
  • Nachdem uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, erhalten Sie einen Leistungsbescheid, in dem die Zahlungsverpflichtung mit der dazugehörigen Bankverbindung festgesetzt ist. Wir weisen darauf hin, dass Sie die Überweisung selbstständig vornehmen müssen (kein Lastschrift-Mandat!).
  • Auf Antrag kann der Kostenbeitrag ganz oder zum Teil im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe vom Landratsamt Straubing-Bogen, Amt für Jugend und Familie, übernommen werden. Eine Übernahme ist möglich, wenn die Belastung durch den Kostenbeitrag den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist. Nicht zuzumuten sind Kostenbeiträge immer dann, wenn Eltern oder Kinder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch, Leistungen nach dem dritten oder vierten Kapitel des Zwölften Buches oder Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes beziehen oder wenn die Eltern des Kindes Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten. Falls solche Sozialleistungen bezogen werden, reicht es aus, dass der Antrag zusammen mit dem jeweiligen Bewilligungsbescheid vorgelegt wird. In allen anderen Fällen ist die Übernahme des Kostenbeitrags einkommensabhängig. Zur Berechnung sind zusammen mit dem Antrag sämtliche Nachweise über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erforderlich. Bis Sie den Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid über die Kostenübernahme erhalten haben, ist grundsätzlich der Kostenbeitrag von Ihnen im vollen Umfang zu bezahlen.

Formulare und weiterführende Informationen:

Informationen für Tagespflegepersonen 

Sie haben Spaß am Umgang mit Kindern und sind bereit, mit deren Eltern zusammenzuarbeiten. ​
Die Tätigkeit als Tagespflegeperson stellt eine anspruchsvolle und selbstständige Vertrauensdienstleistung dar.
Durch eine möglichst flächendeckende Tagespflegestruktur schafft der Landkreis ein familienfreundliches Umfeld für die Betreuung von Kindern. Voraussetzung hierfür ist u.a. die Verlässlichkeit des Betreuungsangebotes. Wir sind deshalb ständig auf der Suche nach neuen Tagespflegepersonen im Landkreis Straubing-Bogen.
Eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII braucht jeder, der Kinder

  • außerhalb der Wohnung der Eltern (Erziehungsberechtigten)
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate betreuen will.

Die Erlaubnis befugt grundsätzlich zur Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden, fremden Kindern. Insgesamt dürfen nicht mehr als 8 Buchungsverhältnisse bestehen.

Die Erlaubnis wird vom Amt für Jugend und Familie, Straubing-Bogen auf Basis einer Eignungsfeststellung erteilt. Bei der Prüfung der Eignung sind die in § 43 Abs. 2 SGB VIII genannten Kriterien entscheidend.

Als Grundvoraussetzungen gelten:

  • eine glaubhafte Motivation zur Betreuung, Bildung und Erziehung,
  • Erfahrung und Freude im Umgang mit Kindern,
  • liebevoller Kontakt mit Kindern und Verzicht auf körperliche und seelische Gewaltanwendung
  • persönliche Merkmale (physische und psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und Ausgeglichenheit) sowie
  • fachliche Merkmale (Abschluss einer Qualifizierungsmaßnahme im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten oder eine geeignete vorhandene pädagogische Ausbildung, Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung mit Fachfragen und zur Teilnahme an Fortbildungen im Umfang von 15 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten pro Kalenderjahr, zur Kooperation mit der Fachbegleitung, mit anderen Fachprofessionen und anderen Tagespflegepersonen sowie die Bereitschaft zur Entwicklung eines professionellen Profils) und
  • räumliche Voraussetzungen (Ausschluss von offensichtlichen räumlichen und sozialen Gefahrenpotenzialen: Sicherheit, Hygiene, ausreichend Platz für Spiel- und Bewegungs-, Ruhe- und Rückzugsmöglichkeiten, angenehme Atmosphäre, entwicklungsförderndes Spielmaterial, evtl. Spielplätze oder Freiflächen in erreichbarer Nähe
  • Nachweis in Bezug auf den Masernschutz nach § 20 Abs. 9 IfSG
  • Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder, Schulungen gemäß Art. 4 LMHV und § 43 IfSG

Das Amt für Jugend und Familie vermittelt die Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme. Eine Kostenübernahme ist vorab mit der Tagespflegevermittlungsstelle zu klären.

Die Fortbildungsangebote für bereits tätige Tagespflegepersonen, die Tageskinder im eigenen Haushalt betreuten, werden vom Amt für Jugend und Familie organisiert und vermittelt. 

 

Eine kontinuierliche fachliche Begleitung in allen relevanten Fragen die Tagespflege betreffend, rundet das Angebot für Tagespflegepersonen ab.

Formulare und weiterführende Informationen:

Anstellung von Assistenzkräften in Kindertageseinrichtungen:

Nach der Richtlinie zur Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften ist es grundsätzlich möglich, dass qualifizierte Tagespflegepersonen auch als Assistenzkraft in einer Kindertageseinrichtungen arbeiten, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die Geeignetheit wird vom Amt für Jugend und Familie Straubing-Bogen geprüft. Die entsprechende Sachkompetenz wird im Regelfall durch eine 160-stündige Grundqualifizierung zur Kindertagespflegeperson und eine berufsbegleitende Weiterqualifizierung (zusätzlich 40 Stunden) zur Assistenzkraft erworben. Alle weiteren Voraussetzungen können wir gerne in einem telefonischen oder mündlichen Gespräch erörtern.

 

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, ob Sie den oben beschriebenen „Ausbildungsweg“ über die Qualifizierung zur Tagespflegeperson samt Anschlussqualifizierung zur Assistenzkraft (Modul 2, Block A des bayerischen Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen) und Geeignetheitsprüfung durch die Kindertagespflegevermittlungsstelle am Landratsamt Straubing-Bogen oder die direkte Qualifizierung zur Assistenzkraft über das Gesamtkonzept für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen wählen.

 

Viele nützliche Informationen zu dieser Anstellung sowie zu den entsprechenden Kursen für die direkte Qualifizierung über das Gesamtkonzept sowie die Anschlussqualifizierung zur Assistenzkraft finden Sie auch auf folgender Internetseite Förderung der Festanstellung von Tagespflegepersonen ("Tagespflege 2000") (bayern.de). Falls Sie noch offene Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne melden.




Kontaktinformationen:

Falls Sie auf der Suche nach einer Tagespflegeperson sind bzw. selbst eine werden wollen, können Sie sich gerne an unsere zuständige pädagogische Fachkraft Herrn Piendl wenden.

In allen Fragen die den verwaltungstechnischen Ablauf Ihrer Tagespflegebuchung betreffen, ist Frau Winklmeier Ihre Ansprechpartnerin.“

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Piendl, Philipp
09421/973-545 117 C.162
Kontakt
Zimmer: C.162
Telefon: 09421/973-545
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Kindertagespflege
Winklmeier, Emma
09421/973-523 117 C.161
Kontakt
Zimmer: C.161
Telefon: 09421/973-523
Fax: 117
Anschrift
94315 Straubing
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Kindertagespflege

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rotes Haus

AdresseRotes Haus
Äußere Passauer Str. 69 A
94315 Straubing