Bewachungsgewerbe - § 34 a GewO

Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, bedarf der Erlaubnis des Landratsamtes.
  • Führungszeunis zur Vorlage bei Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Unterrichtungsnachweis oder sonstiger Befähigungsnachweis
  • Nachweis der für den Betrieb erforderlichen Mittel
  • Versicherungsnachweis

Erlaubnis

100 EUR bis 1.250 EUR je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller

Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug

je 13 EUR

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07.45 - 11.30 Uhr / Montag: 13.00 - 15.30 Uhr / Dienstag: 13.00 - 15.30 Uhr, nur KFZ-Zulassung mit Termin / Donnerstag: 13.00 - 16.30 Uhr