Heilpraktikererlaubnis

 

Für die Heilpraktikererlaubnis ist ein Antrag zu stellen. Dieser Antrag ist bei der Kreisverwaltungsbehörde einzureichen, in deren Zuständikeitsbereich auch später beabsichtigt ist, die Heilpraktikertätigkeit auszuüben. Für den Landkreis Straubing-Bogen (ohne Stadt Straubing) ist dies das Landratsamt Straubing-Bogen.

 

Weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren finden Sie auf Seite 2 des Antragsformulares im Bereich "Bürgerservice" -> "Formulare und Merkblätter".

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07.45 - 11.30 Uhr / Montag: 13.00 - 15.30 Uhr / Dienstag: 13.00 - 15.30 Uhr, nur KFZ-Zulassung mit Termin / Donnerstag: 13.00 - 16.30 Uhr