Ordnungswidrigkeitenverfahren/Schulzwang

Soweit Schulpflichtige unentschuldigt dem Unterricht an ihrer Schule fernbleiben, kann auf Antrag der Schule der Schulzwang vollzogen oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Zuständig ist das Landratsamt.

Aufgaben und Dienstleistungen

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 07.45 - 11.30 Uhr / Montag: 13.00 - 15.30 Uhr / Dienstag: 13.00 - 15.30 Uhr, nur KFZ-Zulassung mit Termin / Donnerstag: 13.00 - 16.30 Uhr