Rotes Kennzeichen
Rotes Kennzeichen - Diese Kennzeichenart wird auch als Händlerkennzeichen bezeichnet. Die Zuteilung erfolgt nur an zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler zur betrieblichen Verwendung.
Das Kennzeichen berechtigt zu folgenden Fahrten:
- Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchs-
fähigkeit des Fahrzeuges (Anregung der Kauflust ist keine Probefahrt)
- Prüfungsfahrten: Fahrten zur Prüfung des Fahrzeuges durch einen anerkannten
Sachverständiger usw.
- Überführungsfahrt: Fahrten zur Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Rita
Kiermeier
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09421/973-107 | 171 | 46 | Kiermeier.Rita@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Rotes Kennzeichen
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Landratsamt Straubing-Bogen Zulassungsbehörde
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Mo. und Di: 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr Annahmeschluss: jeweils 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeit