Spielhallen

Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens nach § 33 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO).
Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind über die Gemeinde zu beantragen.
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden
  • Grundrissplan (Maßstab 1: 100)
150 € bis 2.000 € je nach Verwaltungsaufwand und Bedeutung der Angelegenheit für den Antragsteller

Ansprechpartner

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Klaus Achatz
09421/973-125 177 221
Klaus Achatz
Zimmer: 221
Telefon: 09421/973-125
Fax: 177
Funktionen dieser Person
Sachgebietsleitung: Spielhallen

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr