Sportbefreiung
Wenn eine länger andauernde Befreiung vom Schulsport notwendig wird, ist von der Schule ein schriftlicher Untersuchungsauftrag vorzulegen.
Durch eine/n Ärztin/Arzt der Gesundheitsabteilung wird bei einer körperlichen Untersuchung und einem persönlichen Gespräch festgestellt, wie lange und inwieweit die Schulsportbefreiung bzw. bestimmte Einschränkungen zu attestieren sind. Auch auf die möglichen und zumutbaren Sportarten wird verwiesen.
Ärztliche Befundberichte.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Dr.
Reif
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09421/973-360 | 411 | 340 | gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Facharzt f. Öffentl. Gesundheitswesen:
Sportbefreiung
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E.
Fischmann
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09421/973-360 | 411 | 346 | gesundheitsamt@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie:
Sportbefreiung
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Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr