Unterhaltsvorschuss
Unterhaltsvorschluss unter bestimmten Voraussetzungen nun bis 18 Jahre
Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht zahlen kann oder will, erhalten Kinder von Alleinerziehenden als Hilfe Unterhaltsvorschlussleistungen der öffentlichen Hand. Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss grundsätzlich dann,
- wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
- wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben.
- wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht oder weniger als den Unterhaltsvorschuss zahlt.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben nun auch Kinder von 12 bis 18 Jahren einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.
Das gilt aber nur
- wenn sie keine Hartz-IV-Leistungen beziehen oder
- durch die Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder
- der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt.
Folgende Unterhaltsvorschlussbeträge werden ab 01.01.2022 gezahlt:
- 187 Euro für Kinder unter 6 Jahren
- 252 Euro für Kinder unter 12 Jahren
- 338 Euro für Kinder unter 18 Jahren
Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch von den unten stehenden Mitarbeiterinnen oder unter E-Mail uvg@landkreis-straubing-bogen.de
Das Antragsformular und das Merkblatt finden Sie unter Bürgerservice/Formulare und Merkblätter im Reiter Unterhaltsvorschuss. |
Die Zuständigkeit und Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:
Vor- und Nachname, |
Zuständigkeit (Familienname des Kindes) | Erreichbarkeit |
Evelyn Diewald, 09421/973-337 |
A - B - C - D - FB bis FZ - GA bis Go | Mo., Di., Do., Fr. - vormittags |
Birgit Niemeier 09421/973-349 |
GR bis Gz - H |
Di, Do,- ganztags |
Regina Staudinger 09421/973-347 |
E - Fa- L - O - V - Z | Mo. - Mi. |
Gabriele Biedrowski 09421/973-176 |
K - M - N - P - Qu - R | Mo. - Fr. - ganztags |
Waltraud Mühlbauer 09421/973-249 |
I - J - S - Sch - St - T - U | Mo. - Do. |
Christa Haslbeck 09421/973-471 |
A-Z Rückholfälle | Mi. - ganztags |
Geburtsurkunde des Kindes sowie weitere den Kindesunterhalt betreffende Unterlagen (soweit vorhanden - z.B. Unterhaltsurkunde, Gerichtsurteil, Mahnschreiben an Unterhaltspflichtigen, Anwaltsschreiben usw.)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Waltraud
Mühlbauer
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09421/973-249 | 117 | 120 | Muehlbauer.Waltraud@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachgruppenleitung:
Unterhaltsvorschuss
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Gabriele
Biedrowski
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09421-973-176 | 117 | 120 | biedrowski.gabriele@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Unterhaltsvorschuss
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Evelyn
Diewald
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09421/973-337 | 117 | 121 | diewald.evelyn@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Unterhaltsvorschuss
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||||||
Christa
Haslbeck
|
09421/973-471 | 117 | 121 | Haslbeck.Christa@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Unterhaltsvorschuss
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Birgit
Niemeier
|
09421/973-349 | 117 | 120 | Niemeier.Birgit@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Unterhaltsvorschuss
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Regina
Staudinger
|
09421/973-347 | 117 | 121 | staudinger.regina@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Unterhaltsvorschuss
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Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr