Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschluss unter bestimmten Voraussetzungen nun bis 18 Jahre

Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht zahlen kann oder will, erhalten Kinder von Alleinerziehenden als Hilfe Unterhaltsvorschlussleistungen der öffentlichen Hand. Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss grundsätzlich dann,

  • wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  • wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben.
  • wenn der Unterhaltspflichtige gar nicht oder weniger als den Unterhaltsvorschuss zahlt.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben nun auch Kinder von 12 bis 18 Jahren einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Das gilt aber nur

  • wenn sie keine Hartz-IV-Leistungen beziehen oder
  • durch die Unterhaltsvorschussleistung Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann oder
  • der alleinerziehende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 Euro verfügt.

Folgende Unterhaltsvorschlussbeträge werden ab 01.01.2022 gezahlt:

  • 187 Euro für Kinder unter 6 Jahren
  • 252 Euro für Kinder unter 12 Jahren
  • 338 Euro für Kinder unter 18 Jahren

Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch von den unten stehenden Mitarbeiterinnen oder unter E-Mail uvg@landkreis-straubing-bogen.de

 Das Antragsformular und das Merkblatt finden Sie unter Bürgerservice/Formulare und Merkblätter im Reiter Unterhaltsvorschuss.


Die Zuständigkeit und Erreichbarkeit der einzelnen Mitarbeiterinnen ergibt sich aus der folgenden Tabelle:

Vor- und Nachname,
Telefon-Nr.

Zuständigkeit (Familienname des Kindes) Erreichbarkeit
Evelyn Diewald,
09421/973-337
A - B - C - D - FB bis FZ - GA bis Go Mo., Di., Do., Fr. - vormittags
Birgit Niemeier
09421/973-349
GR bis Gz - H

Di, Do,- ganztags
Fr – vormittags

Regina Staudinger
09421/973-347
E - Fa- L - O - V - Z Mo. - Mi.
Gabriele Biedrowski
09421/973-176
K - M - N - P - Qu - R Mo. - Fr. - ganztags
Waltraud Mühlbauer
09421/973-249
I - J - S - Sch - St - T - U Mo. - Do.
Christa Haslbeck
09421/973-471
A-Z Rückholfälle Mi. - ganztags

Geburtsurkunde des Kindes sowie weitere den Kindesunterhalt betreffende Unterlagen (soweit vorhanden - z.B. Unterhaltsurkunde, Gerichtsurteil, Mahnschreiben an Unterhaltspflichtigen, Anwaltsschreiben usw.)

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Waltraud Mühlbauer
09421/973-249 117 120
Waltraud Mühlbauer
Zimmer: 120
Telefon: 09421/973-249
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachgruppenleitung: Unterhaltsvorschuss
Gabriele Biedrowski
09421-973-176 117 120
Gabriele Biedrowski
Zimmer: 120
Telefon: 09421-973-176
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Unterhaltsvorschuss
Evelyn Diewald
09421/973-337 117 121
Evelyn Diewald
Zimmer: 121
Telefon: 09421/973-337
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Unterhaltsvorschuss
Christa Haslbeck
09421/973-471 117 121
Christa Haslbeck
Zimmer: 121
Telefon: 09421/973-471
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Unterhaltsvorschuss
Birgit Niemeier
09421/973-349 117 120
Birgit Niemeier
Zimmer: 120
Telefon: 09421/973-349
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Unterhaltsvorschuss
Regina Staudinger
09421/973-347 117 121
Regina Staudinger
Zimmer: 121
Telefon: 09421/973-347
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Unterhaltsvorschuss

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rotes Haus

AdresseRotes Haus
Äußere Passauer Str. 69 A
94315   Straubing