Vollzeitpflege

Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege soll entsprechend dem Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder des Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie Kindern und Jugendlichen in einer anderen Familie eine zeitlich befristete Erziehungshilfe oder eine auf Dauer angelegte Lebensform bieten.

Wir bitten um Vorlage der letzten Jahresverdienstbescheinigung.

Eine Beteiligung an den Kosten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung von Einkommen, Belastungen, Anzahl der Familienmitglieder bzw. der unterhaltsberechtigten Personen.

Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder u. Jugendhilfe - (SGB VIII), Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG), Sozialgesetzbuch Zwölf - Sozialhilfe (SGB XII), Erstes Buch Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I), Zehntes Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz (SGB X)

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Handy Zimmer
Lisa Löw
09421/973-367 117 141
Lisa Löw
Zimmer: 141
Telefon: 09421/973-367
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Vollzeitpflege
Sabrina Mateis
09421/973-294 117 141
Sabrina Mateis
Zimmer: 141
Telefon: 09421/973-294
Fax: 117
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung: Vollzeitpflege

Landratsamt Straubing-Bogen

AdresseLandratsamt Straubing-Bogen
Leutnerstr. 15
94315   Straubing
Kontakt
Telefon: 09421/973-0
Fax: 09421/973-230
Öffnungszeiten

Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr

Rotes Haus

AdresseRotes Haus
Äußere Passauer Str. 69 A
94315   Straubing