Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist grundsätzlich für alle finanziellen Angelegenheiten im Bezug auf Jugendhilfemaßnahmen zuständig (z.B. Berechnung von evtl. zu leistenden Kostenbeiträgen, bei Anmeldung von Erstattungsansprüchen usw.).
Zudem klärt die Wirtschaftliche Jugendhilfe, ob die örtliche und sachliche Zuständigkeit des Amtes für Jugend und Familie gegeben ist.
Weiterhin entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe bei Bedarf.
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
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Maria
Stahl
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09421/973-247 | 117 | 146a | Stahl.Maria@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachgruppenleitung:
Wirtschaftliche Jugendhilfe
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Landratsamt Straubing-Bogen
Kontakt
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 7.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr