Wohngeld
Wohngeldbehörde, Miet- und Lastenzuschuss
Wohngeld-Plus-Reform:
Bei der Entscheidung über Wohngeldanträge ist momentan mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lage für viele Haushalte durch die steigenden Preise gerade besonders herausfordernd ist. Durch die von der Bundesregierung sehr kurzfristig auf den Weg gebrachten Verbesserungen der Wohngeldleistungen zum 1. Januar 2023 kommt es momentan jedoch zu einem sehr großen Antragsaufkommen und entsprechenden Bearbeitungsrückständen. Seien Sie versichert, dass sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften bemühen, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten. Indem Sie Ihren Antrag vollständig und mit den erforderlichen Nachweisen einreichen und von nicht zwingend notwendigen Nachfragen (z.B. zum Bearbeitungsstand) absehen, können auch Sie dazu beitragen, die Bearbeitung zu beschleunigen.
Einen Anhaltspunkt, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Anspruch auf Wohngeld zusteht, kann Ihnen der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefern (Link https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2023-artikel.html). Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/wohnen/wohngeld-plus-gesetz/wohngeld-plus-liste.html finden Sie auch weitere Informationen zum ab dem 1. Januar 2023 geltenden Wohngeldrecht.
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Geduld.
Seit über 50 Jahren unterstützt das Wohngeld einkommensschwache Bürger bei ihren Wohnkosten. Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mietverhältnisse, Heimbewohner) oder als Lastenzuschuss (Eigentümer eines Eigenheims oder Eigentumswohnung) geleistet. Vom Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) sind unter anderem die Personen ausgeschlossen, die Transferleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten. Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Antragsformulare erhalten Sie bei der Wohngeldbehörde, bei der Gemeindeverwaltung oder im Internet. Es darf auch auf die unten angegebenen Links hingewiesen werden. Für weitere Fragen steht Ihnen die Wohngeldbehörde gerne zur Verfügung.
Sachbearbeiterinnnen:
- Frau Hüttenkofer:
- zuständig für Mietzuschuss, Buchstabe Nachname A bis DA
- Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr
- Donnerstag, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Frau Drexler:
- Buchstabe Nachname PH bis Z
- Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag, 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Frau Moll:
- Buchstabe Nachname DB bis GR
- Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag, 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
- Frau Schubert:
- Buchstabe Nachname GS bis PG
- Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag, 7.45 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Donnerstag 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Handy | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|---|
Tamara
Drexler
|
09421/973-218 | 169 | 22 | Drexler.Tamara@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Wohngeld
|
||||||
Martina
Hüttenkofer
|
09421/973-378 | 169 | 21 | Huettenkofer.Martina@Landkreis-Straubing-Bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Wohngeld
|
||||||
Dalina
Moll
|
09421/973-467 | 169 | 21 | Moll.Dalina@Landkreis-Straubing-Bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Wohngeld
|
||||||
Simone
Schubert
|
09421/973-552 | 169 | 22 | Schubert.Simone@landkreis-straubing-bogen.de | ||
Funktionen dieser Person
Sachbearbeitung:
Wohngeld
|
Landratsamt Straubing-Bogen
Mo. bis Fr. 07.45 - 12.00 Uhr Montag 13.00 - 16.00 Uhr Dienstag 13.00 - 16.00 Uhr, nur Zulassungsstelle und Führerscheinwesen Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr