Allgemeinverfügung zur Anordnung eines BVD-Impfverbots

Das Landratsamt Straubing-Bogen hat eine Allgemeinverfügung zur Anordnung eines BVD-Impfverbots und Einstallungsverbots BVD-geimpfter Rinder erlassen:

  1. Die Impfung von Rindern gegen die Infektion mit dem BVD-Virus (BVDV) ist ab dem 15. Mai 2021 im gesamten Gebiet des Landkreises Straubing-Bogen verboten. 
  2. Das Landratsamt Straubing-Bogen kann als zuständige Behörde im Fall eines Ausbruchs eine Ausnahme vom Impfverbot nach vorgenannter Nummer 1 gestatten, wenn
    a) die Ergebnisse der epidemiologischen Untersuchung und der Untersuchungen gemäß Artikel 25 Delegierte Verordnung (EU) 2020/689 gezeigt haben, dass von dem Ausbruch nur eine begrenzte Zahl von Betrieben betroffen war und
    b) nur eine begrenzte Zahl von Rindern, die von der zuständigen Behörde zur Bekämpfung des Ausbruchs für erforderlich gehalten wird, unter Aufsicht der zuständigen Behörde geimpft wird und die Impfung für jedes Tier dokumentiert wird.
  3. In Rinder haltende Betriebe im Landkreis Straubing-Bogen dürfen ab dem 15. Mai 2021 ausschließlich BVDV-unverdächtige Rinder eingestellt werden, die nicht gegen die BVDV-Infektion geimpft worden sind.
    Die BVDV-unverdächtigen, nicht gegen die BVDV-Infektion geimpften Rinder nach Satz 1 müssen von einem schriftlichen oder elektronischen Nachweis über die BVDV-Unverdächtigkeit des jeweiligen Rindes begleitet sein.

Die gesamte Allgemeinverfügung mit Begründung ist auf der Homepage des Landratsamtes unter Politik & Verwaltung, Öffentliche Bekanntmachung nachzulesen.