Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BlmSchV aufgrund der Gasmangellage

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Das Landratsamt Straubing-Bogen erlässt eine Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen nach der 1. BlmSchV aufgrund der Gasmangellage.

Die Allgemeinverfügung ist gültig ab 1. September 2022 und kann unter http://www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegungen/ mit den dazugehörigen notwendigen Formularen nachgelesen werden.