Allgemeinverfügung Geflügelpest Beschränkung Reisegewerbe

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Um das Risiko einer Einschleppung des Geflügelpest-Erregers in bayerische Nutz- und Hausgeflügelbestände zu minimieren, ist es notwendig, die Abgabe von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltener Vögel im Reisegewerbe zu beschränken. Deshalb hat das Landratsamt Straubing-Bogen - wie andere Kreisverwaltungsbehörden auch - eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.

Diese ist unter folgendem Link

http://www.landkreis-straubing-bogen.de/media/12622/gefluegelpest-allgmeinverfuegung-beschraenkung-reisegewerbe-1022.pdf

zu finden.