Landkreis macht zwei Allgemeinverfügungen zum Schutz gegen die Geflügelpest und zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Variante Omikron bekannt

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Der Landkreis Straubing-Bogen hat zwei Allgemeinverfügungen bekannt gemacht.

Eine betrifft die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest. Eine weitere Allgemeinverfügung betrifft die Bekämpfung der SARS-CoV-2-Variante Omikron und ist gültig bis 31.Dezember.

Die beiden Allgemeinverfügungen können im Amtsblatt des Landkreises und unter www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegungen/  nachgelesen werden.