Allgemeinverfügung Amerikanische Faulbrut erlassen

2026-05-18 Allgemeinverfügung verfügender Teil

Das Untersuchungsgebiet in der Karte aufgezeigt

Der Landkreis Straubing-Bogen hat eine Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Untersuchungsgebietes zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen erlassen.

Der Grund ist, dass der Verdacht des Ausbruchs amtlich festgestellt wurde.

Die entsprechende Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist auch unter www.landkreis-straubing-bogen.de/politik-verwaltung/oeffentliche-bekanntmachungen/allgemeinverfuegungen nachzulesen. Dort ist auch das Untersuchungsgebiet (verdächtiges Gebiet) mit einem 2 km-Radius um die Ausbruchsstelle im Stadtgebiet Geiselhöring zu finden. Im Untersuchungsgebiet sind alle Bienenvölker und Bienenbestände unverzüglich auf die Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Im Untersuchungsgebiet haben alle Personen, die Bienenstände besitzen, die Anzahl und den Standort ihrer Bienenvölker unverzüglich dem Veterinäramt des Landratsamtes Straubing-Bogen zu melden.