Behördengänge sollten auf ein Minimum reduziert werden

22. Oktober 2020 : Bitte um verstärkte Nutzung von Online-Service, Telefon, Mail und Post
Landkreisinfo.png

Aufgrund der aktuellen Entwicklung ist mit einem weiteren Ansteigen der positiv auf Corona getesteten Personen im Landkreis Straubing-Bogen und in der Stadt Straubing zu rechnen. Schon jetzt ist ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen.

Daher werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, ihre Behördengänge nach Möglichkeit auf ein Minimum zu reduzieren und ihre Anfragen, Anträge, etc. soweit als möglich weiterhin und nun wieder verstärkt per Telefon, per Mail oder auf dem Postweg zu erledigen. Die Aufgabenbereiche, Ansprechpartner und Telefonnummern der Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sind auf der Homepage des Landratsamtes (www.landkreis-straubing-bogen.de) unter Bürgerservice/A-Z zu finden. Im Zweifelsfall können die zuständigen Sachbearbeiter über die Telefonvermittlung unter 09421/973-99 erfragt werden.

Auch wenn das Landratsamt Straubing-Bogen bis auf weiteres zu den üblichen Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet bleibt, gilt es das Infektionsrisiko zu minimieren. Ein persönlicher Behördengang wird daher in den wenigsten Fällen notwendig sein.

In den Wartebereichen im Landratsamt ist aus Infektionsschutzgründen nur eine beschränkte Zahl von Besuchern zugelassen. Der Zugang zu der Kfz-Zulassungsstelle wird durch einen Sicherheitsdienst geregelt. Bei einem größeren Andrang steht eine überdachte Wartemöglichkeit zur Verfügung. Es besteht auch die Möglichkeit, viele Zulassungsvorgänge und Außerbetriebnahmen von zu Hause aus online über das Bürgerservice-Portal des Landkreises abzuwickeln. Es wird gebeten, diese Möglichkeiten auch wahrzunehmen. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik Zulassungsstelle einzusehen.

Aus aktuellem Anlass wird nochmal darauf hingewiesen, dass bei persönlichen Vorsprachen im gesamten Landratsamtsgebäude und den Außenstellen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zwischen Personen einzuhalten ist und die Maskenpflicht besteht. Mund und Nase sind sorgfältig mit einer Alltagsmaske abzudecken. Besucher, die sich nicht daran halten, werden nicht bedient und aus dem Amtsgebäude verwiesen.

Personen, die erkennbar Symptome einer infektiösen Atemwegserkrankung (Husten, Fieber) aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einer am Corona-Virus erkrankten Person hatten, dürfen das Landratsamt nicht betreten.