Bekanntmachung zu Fa. AL Geflügelprotein Produktion Bogen GmbH

14. Juni 2017 : Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Az: 43-1711/1

 Antrag auf Erteilung der Wesentlichen Änderung der Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten auf dem Grundstück Fl. Nr. 632, Gemarkung Bogenberg durch den Wiederaufbau nach Brand und Betrieb der Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten in geänderter Form durch die Firma AL Geflügelprotein Produktion Bogen GmbH, Hofweinzier 20, 94327 Bogen

 

Hiermit wird gem. § 21 a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9.BImSchV) öffentlich bekannt gemacht, dass mit Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 06.06.2017, Az. 43-1711/1

 

die Firma AL Geflügelprotein Produktion Bogen GmbH, Hofweinzier 20, 94327 Bogen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Wesentliche Änderung der Anlage zur Verarbeitung von Schlachtnebenprodukten durch Wiederaufbau nach Brand und den Betrieb der Anlage in geänderter Form auf dem Grundstück Fl. Nrn. 632 der Gemarkung Bogenberg erhalten hat.

 

Der Bescheid ist mit Nebenbestimmungen verbunden.

 

Rechtsbehelfsbelehrung :

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht Regensburg in 93047 Regensburg, Haidplatz 1

Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,

Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg

schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen1 Form.

 

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

1 Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Informationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entnehmen Sie bitte der Internetpräsenz der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (www.vgh.bayern.de).

Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides liegt während der üblichen Geschäftszeiten von Freitag, den 16.06.2017 bis einschließlich Donnerstag, den 29.06.2017 im Landratsamt Straubing-Bogen, Zimmer 231, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing zur Einsichtnahme aus. Der Bescheid und seine Begründung können bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist am 31.07.2017 von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich angefordert werden.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.

 

Straubing, den 06.06.2017  

Huber, Regierungsrätin

  

Link zum Bescheid:   

http://www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/industrie-emissionsrichtlinie-ie-rl/?VerwtierischerAbfaelleA+L&view=org&orgid=e4fa6ff1-1a25-4651-8833-7f87b08bdfb0